STATUTEN 5xBeringen International

Art. 1

Die Freundschaft und Partnerschaft der 7 Gemeinden mit der Ortsbezeichnung

Be(h)ringe(n)aus:

  • Beringen/Belgien
  • Behringen/Deutschland:
  • Behringen/Bispingen
  • Behringen/Hainich
  • Behringen an der Wipfra/Arnstadt
  • Beringen/Luxemburg
  • Beringe/Niederlande
  • Beringen/Schweiz

findet ihren Zusammenschluss unter dem Namen: "5x Beringen International"

 

Art. 2

Zweck und Ziel dieser Partnerschaft sind:

  • Förderung der gegenseitigen Freundschaft
  • Förderung der internationalen Verständigung
  • Organisation der jährlichen Versammlung genannt „Top-Treffen“, die alljährlich in einem anderen Be(h)ringe(n) stattfinden.
  • Organisation des großen Treffens von „5x Beringen International“, dass alle drei Jahre in einem anderen Be(h)ringe(n) stattfindet.
  • Organisation sportlicher und kultureller Begegnungen zwischen den verschiedenen   Be(h)ringe(n) außerhalb der regelmäßigen Treffen.Im nachfolgenden Text wird diese Partnerschaft als „Verein“ bezeichnet, und die verschiedenen Be(h)ringe(n) als Mitglieder.

 

Art. 3

Der Verein wird geleitet von einem Vorsitzenden (Präsident), der von einem zweiten Vorsitzenden (Vizepräsident) unterstützt wird.

  • Der Präsident leitet die Geschäfte des Vereins, beruft die alljährlichen Versammlungen ein und ist deren Vorsitzender. Er leitet alle Mitteilungen und Anfragen
  • einzelner Mitglieder an die übrigen Mitglieder weiter zwecks Besprechung an der folgenden Versammlung.
  • Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er wird von dem Land gestellt, welches das nächste große Treffen von „5x Beringen International“ organisiert. Seine Amtszeit erstreckt sich auf Jahre vor und ein Jahr nach diesem Treffen.
  • Präsident und Vizepräsident werden beim Top-Treffen zwei Jahre vor nächsten großen Treffen von „5x Beringen International“ auf eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt. Nach Ablauf der dreijährigen Amtsdauer gibt der Vizepräsident sein Amt ab, der Präsident ist wieder wählbar. Wahlvorschläge sind schriftlich 3 Monate vorher beim Präsidenten und beim Vizepräsidenten einzureichen.
  • Das organisierende Land stellt das Sekretariat. Die Protokolle sollten bis spätestens zwei Monate nach den Versammlungen den Mitgliedern abgegeben werden.
  • Die offizielle Sprache im schriftlichen Verkehr sowie in den Versammlungen ist die deutsche Schriftsprache. Das übersetzen der Protokolle in die Landessprache, wird Intern von jedem Land gemacht.

 

Art. 4

Die Versammlung (Top-Treffen)

  • Die Tagesordnung der Versammlung wird vom Präsidenten, eventuell im Einverständnis mit dem Vizepräsidenten, aufgestellt und allen Mitgliedern wenigstens 2 Monat (28. oder 29. Februar) vor dem Top-Treffen zugestellt.
  • Jedes Mitglied darf einen oder mehrere Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen. Diese müssen wenigstens 3 Monate (31. Januar) vor dem Top -Treffen schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden.
  • Alle Anfragen, Vorschläge und sonstigen Mitteilungen der Mitglieder werden der Einladung beigefügt.
  • Die Teilnehmerzahl am Top-Treffen ist nicht begrenzt, doch sind für die Versammlung folgende Richtlinien zu beachten:
  • In der Versammlung werden vorrangig nur Anträge besprochen, welche Fristgerecht(Art. 4/b) beim Präsidenten eingetroffen sind und auf der Tagesordnung stehen.
  • Über Anträge, die nicht termingerecht angekündigt sind, kann diskutiert kein Beschluss gefasst werden. Wird der Vorschlag jedoch von der Versammlung genehmigt, kann darüber abgestimmt werden.
  • Jedes Be(h)ringe(n) erhält eine Stimmkarte. Der Präsident oder bei dessen Abwesenheit der Vizepräsident hat kein Simmrecht. Er entscheidet jedoch bei Stimmengleichheit.
  • Anträge, welche auf der Tagesordnung stehen, sollen von einem Vertreter des jeweiligen Antragstellers vorgebracht werden.
  • Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt.

 

Art. 5

Datum und Ort des Top-Treffens

  • Im Prinzip findet das Top-Treffen jedes Jahr am zweiten Wochenende Mai statt. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch das Datum von allen Mitgliedern an der vorhergehenden Versammlung festgelegt.
  • Das Top-Treffen findet in einer gewissen Reihenfolge in den verschiedenen Be(h)ringe(n) statt. Diese Reihenfolge kann jedoch im Einverständnis der Mitglieder abgeändert werden.
  • Im Jahr des großen Treffens findet das Top-Treffen vorzugsweise in dem Land statt, welche die Spiele von „5x Beringen International“ organisiert.
  • Das Rahmenprogramm des Top-Treffens ist Sache des organisierenden Be(h)ringe(n).

 

Art. 6

Das große Treffen von „5x Beringen International“

  • Das große Treffen von „5x Beringen International“ findet alle drei Jahre, im Prinzip im Juli, in einem anderen Be(h)ringe(n) statt, nach einer festgelegten Reihenfolge.
  • (NL - DH - L - DLH - CH - DA - B)
  • Pro Land haben 35 Personen kostenlos Unterkunft mit Frühstück und sollen gemäß Art. 2 a + b dieser Statuten bei Gastfamilien untergebracht werden. Die Reisekosten gehen immer zu Lasten der Teilnehmer.
  • Die Sportler sind in der Gästezahl von 35 Personen inbegriffen, haben jedoch freien Eintritt zu allen geplanten Veranstaltungen.
  • Personen welche in einem Massenquartier untergebracht werden, muss zum Schlafen eine Unterlage (Matratze) und die entsprechenden sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Personen welche außerhalb der Ortschaften, oder weiter entfernt bei Privatfamilien oder in Hotels untergebracht sind, muss während den Anlässen ein Bustransfer in die Unterkünfte zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Bustransfer gehen zu Lasten des Organisator.
  • Der Präsident von „5x Beringen International“ sowie die Bürgermeister aller Be(h)ringe(n) oder deren Stellvertreter (max. 3 Personen mit Begleitung gelten bei allen Veranstaltungen als „Offizielle Personen“ und sind nebst Begleitung als eingeladene Gäste Gastfamilien zu betrachten. Diese Personen sind im Kontingent von 35 Personen inbegriffen und haben freien Eintritt allen Veranstaltungen. Die vom Teilnehmer selbst gewünschte im Hotel wird vom Veranstalter nicht getragen.
  • Das Rahmen und Unterhaltungsprogramm des großen Treffens von „5x Beringen International“ geht zu Lasten des Organisators.
  • Die Sprache sowohl im Rahmenprogramm wie auch bei den Spielen kann einheimisch sein, muss aber in die offizielle deutsche Sprache übersetzt werden.

 

Art. 7

Finanzielles

  • Um die laufenden Kosten des Sekretariats zu decken, wird jedes Land einen von der Versammlung festgelegten Beitrag zahlen. Der Präsident verwaltet diese Kasse und legt jährlich einen Kassabericht vor.
  • Alle beim Top-Treffen anfallende Unkosten, wie Anreise, Hotel, Verpflegung usw., werden von den Mitgliedern selbst getragen.

 

Art. 8

Behörden

Das jährliche Top-Treffen, sowie das alle drei Jahre stattfindende Treffen von

„5x Beringen International“ ist nicht ein Anlass von Vereinen, sondern ein

Völkerverbindendes Treffen unter sieben Gemeinden, in denen die

Ortschaften Be(h)ringe(n) eingegliedert sind.

Jede Gemeinde delegiert zur Koordination ein oder mehrere Abgeordnete der

Gemeindebehörde zum jährlich stattfinden Top -Treffen, sowie zum alle drei

Jahre stattfindenden Treffen von „5x Beringen International“. Jeder

Gemeindeabgeordnete muss in das offizielle eingebaut werden, zwecks

Vorstellens der jeweiligen Gemeinde und Mannschaft.

 

Art. 9

Sonstiges

Alle wichtigen Punkte, welche nicht in diesen Statuten aufgeführt sind und zu

Diskussionen Anlass geben, sind auf die Tagesordnung des Top-Treffens zu

setzen. Etwaige Änderungen an den Statuten müssen bis zum nächsten

Top-Treffen in die Statuten eingetragen werden und den Mitgliedern verteilt

werden.

 

Art. 10

Spielreglement

Das Spielreglement ist vom Vorstand anzunehmen und bildet einen

integrierenden Bestandteil dieser Statuten.

 

Art. 11

Inkrafttreten

Die Statuten treten nach der Annahme sofort in Kraft und ersetzen die

Statuten vom 4. Mai 1991.

 

Art. 12

Genehmigung

Die Statuten wurden am Top-Treffen vom 8. Mai 1999 genehmigt.

 

Komitee 5x Beringen International

Be(h)ringe(n), den 8. Mai 1999

Der Präsident Der Vizepräsident
Max Russenberger Olaf Möller

 


 

Nachtrag 1 zu den Statuten

 

Die Kasse / Der Kassier

Art. 3 der Statuten

  • Das de Internationalen Komitee von „5x Beringen International“ muss in einem EU-Mitglieder-Länder eingerichtet werden.
  • Es muss ein Kassier gewählt werden, welcher in den EU-Mitgliederländer Wohnsitz hat. 
  • De Kassier verwaltet die Kasse des Komitee von „5x Beringen International“ und legt jährlich, zuhanden des Top – Treffens eine Abrechnung vor.
  • Die Abrechnung muss dem Vice-Präsidenten, der zusätzlich als Revisor amtet vorgelegt werden.
  • Der Kassier wird auf drei Jahre gewählt und ist nach Ablauf seiner Amtszeit wieder wählbar.

 

Diese Änderung wurde durch die Delegierten beim Top Treffen 2005 genehmigt.

 

Beringe/Niederlande den 7. Mai 2005

 

Der International Präsident

Max Russenberger